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1 : 1 zu kopieren. Lassen Sie sich daher unbedingt vorher anwaltlich beraten inwieweit die Beispielskonstruktionen in Ihrem Heimatland legal sind.
Ein Unternehmen war es leid für
Werbeaktionen ständig abgemahnt zu werden. Man gründete
in London - völlig legal - eine Werbeagentur mit 100 Pfund
Stammkapital. Diese schaltete von London aus (Fax-/Postservice)
Anzeigen bzw. Verteilaufträge, erhielt die Rechnungen in
Londen und zahlte auch von einem britischen Konto aus. Eine Reihe
von Abmahnungen wurde erteilt aber nicht weiter verfolgt, da
es den deutschen Abmahngeiern zu aufwändig war den Vorgang
in Großbritannien zu verfolgen, wo Sie - wegen der anderen
Rechtslage - ohnehin keinen Erfolg gehabt hätten. Nun könnte man zu Recht einwerfen, dass die Werbung ja originär von dem deutschen Auftraggeber zu verantworten sei und nicht von der eingeschalteten Werbeagentur. Das ist auch völlig richtig, wenn die Werbeagentur nicht im Auftrag der Mutterfirma (Holding), die in diesem Falle in Edinburgh sitzt, die Werbung geschaltet hätte. Natürlich sind da noch ein paar kleine Details zu beachten, aber die finden Sie im Handbuch "Erfolgreich mit einer Limited arbeiten" detailliert erklärt. Ö Aufbewahrung vermeiden Gerade bei Bauprojekten fallen oft
meterweise Unterlagen an, die mindestens 7 Jahre archiviert werden
müssen. Nun kam eine Baufirma auf die Idee für jedes
Bauprojekt eine eigene Limited zu gründen, die alle über
eine Holding in London gehalten wurden. Ö Meisterpflicht vermeiden Im Handwerk in Deutschland gilt die
Meisterpflicht. Dank EU dürfen aber ausländische Firmen
durchaus in Deutschland handwerkliche Tätigkeiten ausüben
ohne über einen "Meister" nach deutschem Recht
zu verfügen. Dies nutzte ein cleverer Geselle aus und umging
durch die Eintragung einer Limited in Großbritannien, die
dann in Deutschland handwerklich tätig wurde, die rigiden
Handwerksrichtlinien. Nicht, dass er die Meisterprüfung
nicht geschafft hätte, aber er wollte lieber Geld verdienen
als die "Schulbank" drücken. Ö Vermögen sichern Es ist bekannt, dass die GmbH - im Falle eines Falles = der Pleite - in der Praxis keinen echten Haftungsschutz bietet. Gerade wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist, dann ist der Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen Tür und Tor geöffnet. Rechtsanwälte wiegeln hier gerne ab, aber die Praxis sieht anders aus. Lassen Sie sich ggfs. von Ihrem Anwalt, wenn er das Risiko nicht sieht, eine Bestätigung geben, dass er Ihnen auftretende Verluste durch Vollstreckungen ins Privatermögen ersetzt. Wetten, dass er das nicht tun wird! Der Ausweg ist offensichtlich. Eine Holding. Dabei wird - idealerweise - eine Holding in den USA gegründet. Diese sammelt nun nach und nach alle (neu) anfallenden Gewinne, Vermögenswerte, Immobilien, Maschinen, Fuhrpark etc. ein. Bereits bestehende Immobilien etc. werden in der bisherigen (alten) Firma belassen, die jedoch jegliche Geschäftstätigkeit einstellt, außer ggfs. Immobilien etc. an die neue Holding zu vermieten. Die neue Holding gründet nun in Großbritannien Betriebsgesellschaften (Limiteds) mit denen dann in Europa (z.B. Deutschland) gearbeitet wird. Trifft eine dieser Betriebsgesellschaften ein Konkurs, so ist das Firmen- und Privatvermögen davon in keinster Weise betroffen. Probleme bereiten ihnen dabei höchstens die Banken, wenn Sie Kredite brauchen. Aber im Vorfeld von Basel II, das ca. 15 % höhere Kreditkosten für den Mittelstand bringt, sollten Sie sich ohnehin von den Banken lösen und auf intelligente Instrumente wie z.B. das Private Placement zurückgreifen. |