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Steuern Sparen
(Steuersenkung)
ganz legal
Würde es Ihnen gefallen
statt bis zu über 50 %
nur 0 oder 15 bis 20 % an Steuern zu bezahlen?
Die Europäische
Union macht es möglich.
So gelten in den
meisten EU-Staaten keine ausbeuterischen und existenzbedrohenden
Abzockersteuersätze, sondern
unternehmerfreundliche Konditionen
Mit den von der
Bundesregierung abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen können
Sie völlig legal davon profitieren
So gelten z.B.
im unternehmerfreundlichen Großbritannien folgende Steuersätze:
Gewinn (in Pfund) |
Gewinn (in ) |
Steuersatz |
bis 10.000 |
= ca. 15.000 |
0 % |
zwischen 10.000 und 50.000 |
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Staffelsatz von
10 bis 20 % |
50.000 bis 300.000 |
= ca. 75.000 - 450.000 |
20 % |
zwischen 300.000 und 1,5 Mio. |
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Staffelsatz von
20 bis 30 % |
über 1,5 Mio |
= ca. 2.250.000 |
30 % |
Davon können
Sie profitieren!
Zwar haben nach dem DBA Großbritannien
und Deutschland jeweils das Besteuerungsrecht für die im
jeweiligen Land gelegene Betriebsstätte, jedoch können
Sie über Gewinnabführungsverträge oder Kostensteuerung
Ihren Gewinn in Deutschland senken und so an den deutschen Fiskus
nur noch 12 bis 15 % Steuern zahlen und das war´s dann.
Der typische KMU- Betrieb hat dann in UK keine Steuern mehr zu
zahlen, da die bereits an den deutschen Fiskus gezahlten Steuern
auf die britische Steuerschuld angerechnet werden und bis 50.000
Pfund Gewinn ja eine Staffel gilt, die praktisch nicht über
15 % Durchschnittssteuersatz hinauskommt.
Durch geschickte Gestaltung
lässt sich die Gesamtsteuerlast also für die meisten
mittelständischen Unternehmen deutlich unter die deutsche
Steuerbelastung senken.
Sehen wir uns einmal
ein Beispiel an:
(Vergleich GmbH mit Limited)
Jahresgewinn 150.000 Euro
Aufgeteilt auf 2 Limiteds
á 75.000 Euro
Durchschnittssteuersatz (Max.Satz
nach DBA) 15 %
Gesamtsteuerbelastung rund
22.500 Euro.
In Deutschland wären
an Körperschaftssteuer fällig gewesen:
37.500 Euro zzgl. Gewerbesteuer
Ersparnis mindestens 15.000
Euro
Kosten für 2 Limiteds
incl. Büroservice max. 2.000 Euro
Ersparnis nach
Kosten = netto mindestens 13.000 Euro
Und so sähe
das in der Praxis aus:
1. |
Sie gründen eine oder
mehrere Limiteds in Großbritannien. (Kosten
nur rund 555 Euro je Ltd.) |
2. |
Sie wickeln ab sofort alle
neuen Geschäfte in Deuschland über eine (neue) deutsche
GmbH oder AG ab, die 100%ige Tochter der britischen Limited ist
(Kosten schätzungsweise 3.000
Euro)
oder alternativ über eine im Handelsregister eingetragene
selbständige Zweigniederlassung der Limited.
(Kosten schätzungsweise 500
Euro)
oder arbeiten über
eine unselbständige Zweig- niederlassung der Limited
(keinerlei Zusatzkosten) |
3. |
Sie schließen einen
Gewinnabführungsvertrag zwischen der deutschen Tochter und
der britischen Mutter ab, bzw. rechnen direkt über diese
ab. |
Dann müssen
Sie in Deutschland nur den maximalen Steuersatz nach dem DBA
zahlen, so dass Sie unter 15 % Steuerlast bleiben.
Das Know how dazu
finden Sie in den beiden Büchern
Firmengründung in Großbritannien
Mit der Limited arbeiten
die Sie jeweils
für 60 per E-Mail, 75 als CD-ROM oder 98
als Buch bestellen können.
Allgemeine Informationen
zur Limited
finden
Sie hier...
und weitere Informationen
zur Gründung einer
Limited durch uns für 555 finden Sie
hier.....
Natürlich
bietet eine Limited neben der Möglichkeit der Steuersenkung
noch viele weitere Vorteile, wie z.B. die Haftungsbegrenzung
die bei der deutschen GmbH dann nicht gegeben ist, wenn Sie Gesellschafter-Geschäftsführer
sind und mehr als 50 % der Anteile besitzen oder beherrschen,
denn dann haften Sie persönlich für alle Verbindlichkeiten
der GmbH. Weiter gelten die Vorschriften zur Kapitalerhaltung
für die Limited nicht, die vielen Geschäftsführern
ebenfalls die persönliche Haftung oder sogar eine Vorstrafe
beschert.
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