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GmbH Risiko und
Ruin für den Mittelstand?
Die GmbH ist die
vorherrschende Firmenform in Deutschland
Obwohl ohne jeden Nutzen für
den Mittelstand, ja geradezu mittelstandsfeindlich, ist sie der
Liebling von Steuerberatern, Anwälten, Banken, Finanzämtern
und Gläubigern. Das Problemkind GmbH ist auch der Hauptgrund,
dass heute noch die meisten Unternehmen in der Form der Personengesellschaft
oder Einzelfirma geführt werden, während z.B. in Großbritannien
die Personenfirma praktisch unbekannt ist. Vom Kiosk bis zum
Industriekonglomerat wird alles in Form der Limited (= kleine
AG britischen Rechts) abgewickelt. Auch in den USA steht echte
Haftungsbeschränkung im Vordergrund, weshalb auch eine Pleite
dort nicht so dramatische Folgen hat wie in Deutschland.
Hier ein Blick
auf die Hauptproblemfelder der GmbH:
Ö |
Komplizierte und lange Gründung
(1-9 Monate bis zur Eintragung im Register, so dass man nicht
mal eben schnell eine GmbH für einen risikoreichen Auftrag
etc. gründen kann.
(Alternative = 48 Stunden) |
Ö |
Teure Gründung durch notwendige
Gebühren der Berater und Gerichte - (Alternative = 555
Euro) |
Ö |
Keine echte Haftungsbegrenzung für
den/die Gesellschafter-/ Geschäftsführer, der 50 %
oder mehr der GmbH-Anteile direkt oder indirekt kontrolliert,
- siehe BGH Rechtsprechung zum faktischen Konzern und zur Einmann-GmbH
-
(Alternative = hundertprozentige Haftungsbefreiung) |
Ö |
Teurer und komplizierter Betrieb. Änderungen
in Satzung, Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel,
etc. erfordern einen Notar und zeitaufwändige Eintragung
ins Register (1-9 Monate). Wenn von der Eintragung ein Auftrag
oder Kredit abhängt, kann es Existenzentscheidend sein,
ob die Eintragung ein halbes Jahr oder 48 Stunden dauert.
-
(Alternative = 48 Stunden - kein Notar erforderlich) |
Ö |
Schnelle Gesellschafterwechsel oder
Anteilsabtretungen (z.B. zur Sicherung von Beteiligungen oder
Krediten) sind durch Registerzwang nicht möglich). Wenn
ein Gesellschafter querschießt, geht gar nichts. -
(Alternative = alles in 48 Stunden ohne Probleme mit Minderheitsgesellschaftern) |
In Deutschland geht zwar immer noch
die Mär um, dass die GmbH für den Mittelstand die ideale
Firmenform sei, doch würden die o.a. Alternativen den Unternehmens-Alltag
sicher erleichtern. Insbesondere da nach der gefestigten BGH-Rechtsprechung
zum faktischen Konzern und zur Ein-Personen-GmbH eine Haftungs-
begrenzung für Gesellschafter-Geschäftsführer
praktisch nicht mehr gegeben ist. Dies also nur durch Alternativen
noch gewährleistet werden kann. Doch die Mär wird genährt
Ö |
von Steuerberatern und Anwälten,
die mit einer GmbH-
Gründung wenig Arbeit haben, denn die Verträge,
Schriftwechsel mit dem Registergericht etc. kann man für
wenige Mark als Vorlage auf CD-ROM kaufen und dann bei jedem
Mandanten nur einfach abnudeln. Sollte für den Kunden auf
Sicht doch die AG notwendig werden verdient man halt noch einmal
an der Umgründung. Nur wenige Steuerberater handeln hier
wirklich im Interesse ihrer Mandanten. |
Ö |
von den Banken, die GmbH´s grundsätzlich
keine Kredite geben ohne persönliche Bürgschaft des/der
Inhaber(s). Also Haftungsbeschränkung perdu. |
Ö |
von Finanzämtern, die hier am effektivsten
kassieren können und über die Gesellschafter-Geschäftsführerdurch-
griffshaftung auch im Konkursfalle Sozialabgaben, Steuern etc.
ins Privatvermögen vollstrecken können. |
Ö |
von Gläubigern, die hier ebenfalls
über die o.g. Durchgriffs-
haftung nur auf die Fehler lauern müssen, die Gesellschafter-GF
einer GmbH fast zwangsläufig machen, wenn die Lage mal schlechter
wird. Konkursverschleppung lässt sich fast immer konstruieren. |
Die vielgepriesene Haftungsbeschränkung,
der Hauptgrund für die Errichtung einer GmbH, ist also,
wenn sie denn gebraucht würde, also im Konkursfalle, praktisch
nicht gegeben. Und so bedeutet ein Konkurs in Deutschland mit
einer GmbH praktisch das lebenslange Aus (auch) für den
Gesellschafter-Geschäftsführer, während dies bei
den möglichen Alternativen: Kleine AG, Limited, Incorporated
für den privaten Bereich nicht zutrifft.
Warum wählen dann aber Mittelständler
nach wie vor die GmbH, wenn man doch auch gleich als Einzelkaufmann
oder BGB-Gesellschaft handeln könnte?
l |
weil er falsch beraten wird. |
l |
weil er nichts anderes kennt - machen
alle anderen doch auch! |
l |
weil es in Deutschland tatsächlich
auch keine Alternative gibt! |
Halt - wird jetzt jemand einwerfen.
Die "kleine" AG bietet doch Haftungsbeschränkungen
ohne Durchgriffshaftung. Also genau das was der Mittelständler
doch eigentlich will !
Ö |
Das Problem dabei ist nur, dass hierzulande
keine echte
Ein-Mann-AG möglich ist. Und kein Mittelständler gibt
gerne Einfluss ab. (Patriarchen-Syndrom) |
Ö |
Auch zur alternativen Finanzierung ist
eine AG denkbar
ungeeignet. Denn hier müssten ja Aktien abgegeben werden,
womit wieder Einfluss aufgegeben wird. Und in Deutschland sind
laut Gesetz sogenannte "Goldene Aktien" oder Mehrfachstimmrechte
verboten. Der "Patriarch" könnte also ausgebotet
werden, wenn er weniger als 50 % der Anteile hält bzw. muß
mit Sperrfeuer rechnen, wenn er weniger als 90 % bzw. 75 % hält.
(Sperrminoritäten). Ein Ausweg wären zwar Stamm- und
Vorzugsaktien (letztere stimmrechtslos), doch wenn die Firma
drei Jahre Verlust macht - was passieren kann - und keine Dividende
ausschüttet, dann weden aus den Vorzugs- automatisch stimmberechtigte
Stammaktien. |
Wie könnte nun eine echte Lösung
für den Mittelstand aussehen?
1. Aufteilung der bisher bestehenden
Firma in eine Besitz und eine Betriebsgesellschaft. Das kann
bei geschickter Gestaltung ohne jegliche Steuerbelastung realisiert
werden.
2. Betriebsgesellschaft (die mit dem Risiko) wird eine US-AG
(Incorporated) oder Britische Limited, die in 48 Stunden gegründet
und im Register eingetragen (gegenüber 3-9 Monaten in Deutschland)
alles in allem nur rund 500 Euro (Limited) bzw. 1.200 $ (Incorporated)
an Gründungskosten verschlingt.
Bei der US-AG und Britischen Limited
sind die Vorteile gegenüber der GmbH:
Ö |
Keine Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung
also volle Haftungsfreistellung |
Ö |
Vorstands- und Satzungsänderungen
sind jederzeit möglich und in 48 Stunden im Register eingetragen
genauso wie die Firmengründung selber. |
Ö |
Durch Mehrfachstimmrechte (Aufteilung
in normale und bevorzugte Aktien) können mit wenigen Aktien
über 90 % der Stimmrechte gehalten werden. |
Ö |
Aktien, die einen finanziellen Anteil
an der Firma repräsentieren, können Sie als Sicherheiten
für Kredite etc. verwenden. Dies geschieht durch einfache
Übergabe. Versuchen Sie das mal mit GmbH-Anteilen. Deren
"Verpfändung" läuft nur über Notar und
Registergericht und das dauert Monate und kostet Gebühren! |
Ö |
Über Aktien sind auch Beteiligungen
von Venture Capital Gesellschaften oder auch Private Placements
überhaupt erst möglich. |
Ö |
Weder bei der Hauptversammlung noch
sonst muss jemals ein Notar bemüht werden. Bei der deutschen
AG Pflicht. |
Ö |
Im Gegensatz zur deutschen GmbH und
AG müssen Bilanzen nicht offengelegt bzw. beim Registergericht
hinterlegt werden. Mitbewerber erhalten also keinen Einblick.
(nur US AG) |
Ö |
Die Liste ließe sich beliebig
fortsetzen..... |
.... warum wird dann nicht generell
die US-Incorporated oder Britische Limited statt der GmbH eingesetzt?
Zum einen natürlich weil es
sich nicht um eine deutsche Firmenform handelt und hier viele
vor "Fremdem" Angst haben. Dabei sind bereits Tausende
von Inc.´s und Ltd.´s erfolgreich im Einsatz.
Zum anderen, weil sich deutsche Steuerberater
und Anwälte logischerweise damit nicht auskennen. Warum
sollten die sich aufwändig in eine neue Materie einarbeiten,
wenn die GmbH auf Knopfdruck ohne Arbeit das gleiche Geld bringt
und vor allem in der weiteren Betreuung zusätzliche Gebühren?
(Menschlich absolut verständlich.) Außerdem würde
deren Berufshaftpflichtvericherung auf die massenweise Einrichtung
von ausländischen Firmenformen, ohne Fachkenntnisse, wohl
auch nicht gerade positiv reagieren.
Und das ist der einzige Pferdefuss
bei diesem Modell. Es geht wohl nicht ohne Wechsel des Steuerberaters.
Denn mir als Steuerberater, Anwalt, Banker, Gläubiger etc.
würden sofort hunderte Gründe einfallen, warum man,
bzw. genau Sie, das auf keinen Fall machen sollte. Allerdings
wären alles das egoistische Gründe, keine sachlich
gerechtfertigten oder aus Sicht des Unternehmers stichhaltige.
Nur ist es auch menschlich, mehr zum traditionellen zu tendieren
und man findet leichter Bedenkenträger, als mutige Verfechter
neuer Lösungen.
Doch wenigstens informieren
sollten Sie sich näher!
Ein Click genügt um mehr über Inc. und Ltd. zu erfahren:
Auch steuerlich sind interessante
Gestaltungen möglich. So können Sie u.U. bei richtiger
Gestaltung (mehr als eine Inc./Ltd.) durch Doppelbesteuerungsabkommen,
Schachtelprivileg und Holdingkonstruktion ihre Steuerbelastung
erheblich senken. Doch das sollte nicht das ausschlaggebende
Argument sein, sondern die einfache und unbürokratische
Handhabung der Gesellschaft, niedrige Gebühren und eine
echte Haftungsbeschränkung.
Übrigens müssen Sie in
den USA und England das Stammkapital der Firma nicht sofort einzahlen,
wie dies in Deutschland der Fall ist. Die Philosophie dort ist,
dass Sie erst einmal starten und Geld verdienen sollen und dann
damit das Gesellschaftskapital auffüllen. Nicht erst einmal
Geld auftreiben um dann ein Geschäft zu starten.
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