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GmbH Risiko und Ruin für den Mittelstand?

Die GmbH ist die vorherrschende Firmenform in Deutschland

Obwohl ohne jeden Nutzen für den Mittelstand, ja geradezu mittelstandsfeindlich, ist sie der Liebling von Steuerberatern, Anwälten, Banken, Finanzämtern und Gläubigern. Das Problemkind GmbH ist auch der Hauptgrund, dass heute noch die meisten Unternehmen in der Form der Personengesellschaft oder Einzelfirma geführt werden, während z.B. in Großbritannien die Personenfirma praktisch unbekannt ist. Vom Kiosk bis zum Industriekonglomerat wird alles in Form der Limited (= kleine AG britischen Rechts) abgewickelt. Auch in den USA steht echte Haftungsbeschränkung im Vordergrund, weshalb auch eine Pleite dort nicht so dramatische Folgen hat wie in Deutschland.

 

Hier ein Blick auf die Hauptproblemfelder der GmbH:

Ö Komplizierte und lange Gründung (1-9 Monate bis zur Eintragung im Register, so dass man nicht mal eben schnell eine GmbH für einen risikoreichen Auftrag etc. gründen kann.
(Alternative = 48 Stunden)
Ö Teure Gründung durch notwendige Gebühren der Berater und Gerichte - (Alternative = 555 Euro)
Ö Keine echte Haftungsbegrenzung für den/die Gesellschafter-/ Geschäftsführer, der 50 % oder mehr der GmbH-Anteile direkt oder indirekt kontrolliert, - siehe BGH Rechtsprechung zum faktischen Konzern und zur Einmann-GmbH -
(Alternative = hundertprozentige Haftungsbefreiung)
Ö Teurer und komplizierter Betrieb. Änderungen in Satzung, Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel, etc. erfordern einen Notar und zeitaufwändige Eintragung ins Register (1-9 Monate). Wenn von der Eintragung ein Auftrag oder Kredit abhängt, kann es Existenzentscheidend sein, ob die Eintragung ein halbes Jahr oder 48 Stunden dauert. -
(Alternative = 48 Stunden - kein Notar erforderlich)
Ö Schnelle Gesellschafterwechsel oder Anteilsabtretungen (z.B. zur Sicherung von Beteiligungen oder Krediten) sind durch Registerzwang nicht möglich). Wenn ein Gesellschafter querschießt, geht gar nichts. -
(Alternative = alles in 48 Stunden ohne Probleme mit Minderheitsgesellschaftern)

In Deutschland geht zwar immer noch die Mär um, dass die GmbH für den Mittelstand die ideale Firmenform sei, doch würden die o.a. Alternativen den Unternehmens-Alltag sicher erleichtern. Insbesondere da nach der gefestigten BGH-Rechtsprechung zum faktischen Konzern und zur Ein-Personen-GmbH eine Haftungs- begrenzung für Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch nicht mehr gegeben ist. Dies also nur durch Alternativen noch gewährleistet werden kann. Doch die Mär wird genährt

Ö von Steuerberatern und Anwälten, die mit einer GmbH-
Gründung wenig Arbeit haben, denn die Verträge,
Schriftwechsel mit dem Registergericht etc. kann man für
wenige Mark als Vorlage auf CD-ROM kaufen und dann bei jedem Mandanten nur einfach abnudeln. Sollte für den Kunden auf Sicht doch die AG notwendig werden verdient man halt noch einmal an der Umgründung. Nur wenige Steuerberater handeln hier wirklich im Interesse ihrer Mandanten.
Ö von den Banken, die GmbH´s grundsätzlich keine Kredite geben ohne persönliche Bürgschaft des/der Inhaber(s). Also Haftungsbeschränkung perdu.
Ö von Finanzämtern, die hier am effektivsten kassieren können und über die Gesellschafter-Geschäftsführerdurch- griffshaftung auch im Konkursfalle Sozialabgaben, Steuern etc. ins Privatvermögen vollstrecken können.
Ö von Gläubigern, die hier ebenfalls über die o.g. Durchgriffs-
haftung nur auf die Fehler lauern müssen, die Gesellschafter-GF einer GmbH fast zwangsläufig machen, wenn die Lage mal schlechter wird. Konkursverschleppung lässt sich fast immer konstruieren.

Die vielgepriesene Haftungsbeschränkung, der Hauptgrund für die Errichtung einer GmbH, ist also, wenn sie denn gebraucht würde, also im Konkursfalle, praktisch nicht gegeben. Und so bedeutet ein Konkurs in Deutschland mit einer GmbH praktisch das lebenslange Aus (auch) für den Gesellschafter-Geschäftsführer, während dies bei den möglichen Alternativen: Kleine AG, Limited, Incorporated für den privaten Bereich nicht zutrifft.

Warum wählen dann aber Mittelständler nach wie vor die GmbH, wenn man doch auch gleich als Einzelkaufmann oder BGB-Gesellschaft handeln könnte?

l weil er falsch beraten wird.
l weil er nichts anderes kennt - machen alle anderen doch auch!
l weil es in Deutschland tatsächlich auch keine Alternative gibt!

Halt - wird jetzt jemand einwerfen. Die "kleine" AG bietet doch Haftungsbeschränkungen ohne Durchgriffshaftung. Also genau das was der Mittelständler doch eigentlich will !

Ö Das Problem dabei ist nur, dass hierzulande keine echte
Ein-Mann-AG möglich ist. Und kein Mittelständler gibt gerne Einfluss ab. (Patriarchen-Syndrom)
Ö Auch zur alternativen Finanzierung ist eine AG denkbar
ungeeignet. Denn hier müssten ja Aktien abgegeben werden, womit wieder Einfluss aufgegeben wird. Und in Deutschland sind laut Gesetz sogenannte "Goldene Aktien" oder Mehrfachstimmrechte verboten. Der "Patriarch" könnte also ausgebotet werden, wenn er weniger als 50 % der Anteile hält bzw. muß mit Sperrfeuer rechnen, wenn er weniger als 90 % bzw. 75 % hält. (Sperrminoritäten). Ein Ausweg wären zwar Stamm- und Vorzugsaktien (letztere stimmrechtslos), doch wenn die Firma drei Jahre Verlust macht - was passieren kann - und keine Dividende ausschüttet, dann weden aus den Vorzugs- automatisch stimmberechtigte Stammaktien.

Wie könnte nun eine echte Lösung für den Mittelstand aussehen?

1. Aufteilung der bisher bestehenden Firma in eine Besitz und eine Betriebsgesellschaft. Das kann bei geschickter Gestaltung ohne jegliche Steuerbelastung realisiert werden.

2. Betriebsgesellschaft (die mit dem Risiko) wird eine US-AG (Incorporated) oder Britische Limited, die in 48 Stunden gegründet und im Register eingetragen (gegenüber 3-9 Monaten in Deutschland) alles in allem nur rund 500 Euro (Limited) bzw. 1.200 $ (Incorporated) an Gründungskosten verschlingt.

Bei der US-AG und Britischen Limited sind die Vorteile gegenüber der GmbH:

Ö Keine Gesellschaftergeschäftsführerdurchgriffshaftung also volle Haftungsfreistellung
Ö Vorstands- und Satzungsänderungen sind jederzeit möglich und in 48 Stunden im Register eingetragen genauso wie die Firmengründung selber.
Ö Durch Mehrfachstimmrechte (Aufteilung in normale und bevorzugte Aktien) können mit wenigen Aktien über 90 % der Stimmrechte gehalten werden.
Ö Aktien, die einen finanziellen Anteil an der Firma repräsentieren, können Sie als Sicherheiten für Kredite etc. verwenden. Dies geschieht durch einfache Übergabe. Versuchen Sie das mal mit GmbH-Anteilen. Deren "Verpfändung" läuft nur über Notar und Registergericht und das dauert Monate und kostet Gebühren!
Ö Über Aktien sind auch Beteiligungen von Venture Capital Gesellschaften oder auch Private Placements überhaupt erst möglich.
Ö Weder bei der Hauptversammlung noch sonst muss jemals ein Notar bemüht werden. Bei der deutschen AG Pflicht.
Ö Im Gegensatz zur deutschen GmbH und AG müssen Bilanzen nicht offengelegt bzw. beim Registergericht hinterlegt werden. Mitbewerber erhalten also keinen Einblick. (nur US AG)
Ö Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.....

.... warum wird dann nicht generell die US-Incorporated oder Britische Limited statt der GmbH eingesetzt?

Zum einen natürlich weil es sich nicht um eine deutsche Firmenform handelt und hier viele vor "Fremdem" Angst haben. Dabei sind bereits Tausende von Inc.´s und Ltd.´s erfolgreich im Einsatz.

Zum anderen, weil sich deutsche Steuerberater und Anwälte logischerweise damit nicht auskennen. Warum sollten die sich aufwändig in eine neue Materie einarbeiten, wenn die GmbH auf Knopfdruck ohne Arbeit das gleiche Geld bringt und vor allem in der weiteren Betreuung zusätzliche Gebühren? (Menschlich absolut verständlich.) Außerdem würde deren Berufshaftpflichtvericherung auf die massenweise Einrichtung von ausländischen Firmenformen, ohne Fachkenntnisse, wohl auch nicht gerade positiv reagieren.

Und das ist der einzige Pferdefuss bei diesem Modell. Es geht wohl nicht ohne Wechsel des Steuerberaters. Denn mir als Steuerberater, Anwalt, Banker, Gläubiger etc. würden sofort hunderte Gründe einfallen, warum man, bzw. genau Sie, das auf keinen Fall machen sollte. Allerdings wären alles das egoistische Gründe, keine sachlich gerechtfertigten oder aus Sicht des Unternehmers stichhaltige. Nur ist es auch menschlich, mehr zum traditionellen zu tendieren und man findet leichter Bedenkenträger, als mutige Verfechter neuer Lösungen.

Doch wenigstens informieren sollten Sie sich näher!
Ein Click genügt um mehr über Inc. und Ltd. zu erfahren:

US-Inc.

UK-Ltd. 

Auch steuerlich sind interessante Gestaltungen möglich. So können Sie u.U. bei richtiger Gestaltung (mehr als eine Inc./Ltd.) durch Doppelbesteuerungsabkommen, Schachtelprivileg und Holdingkonstruktion ihre Steuerbelastung erheblich senken. Doch das sollte nicht das ausschlaggebende Argument sein, sondern die einfache und unbürokratische Handhabung der Gesellschaft, niedrige Gebühren und eine echte Haftungsbeschränkung.

Übrigens müssen Sie in den USA und England das Stammkapital der Firma nicht sofort einzahlen, wie dies in Deutschland der Fall ist. Die Philosophie dort ist, dass Sie erst einmal starten und Geld verdienen sollen und dann damit das Gesellschaftskapital auffüllen. Nicht erst einmal Geld auftreiben um dann ein Geschäft zu starten.