Steuersenkung
völlig legal


Würde es Ihnen gefallen statt bis zu über 50 %
nur 15 oder 20 % an Steuern zu bezahlen?

Die Europäische Union macht es möglich.

So gelten in den meisten EU-Staaten keine ausbeuterischen und existenzbedrohenden Abzockersteuersätze, sondern
unternehmerfreundliche Konditionen

Mit den von der Bundesregierung abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen können Sie völlig legal davon profitieren

So gelten z.B. im unternehmerfreundlichen Großbritannien folgende Steuersätze:

Gewinn (in Pfund) Gewinn (in €) Steuersatz
bis 10.000 = ca. 15.000 10 %
zwischen 10.000 und 50.000   Staffelsatz von
10 bis 20 %
50.000 bis 300.000 = ca. 75.000 - 450.000 20 %
zwischen 300.000 und 1,5 Mio.   Staffelsatz von
20 bis 30 %
über 1,5 Mio = ca. 2.250.000 30 %

Davon können Sie profitieren!

Nach DBA zahlen Sie dann an den deutschen Fiskus nur noch 12 bzw. maximal 15 % Steuern und das wars. Der typische KMU- Betrieb hat dann in UK keine Steuern mehr zu zahlen, da die bereits an den deutschen Fiskus gezahlten Steuern auf die britische Steuerschuld angerechnet werden.

Durch geschickte Gestaltung lässt sich die Gesamtsteuerlast also für die meisten mittelständischen Unternehmen deutlich unter die deutsche Steuerbelastung senken.

 

Sehen wir uns einmal ein Beispiel an:
(Vergleich GmbH mit Limited)

Jahresgewinn 150.000 Euro

Aufgeteilt auf 2 Limiteds á 75.000 Euro

Durchschnittssteuersatz (Max.Satz nach DBA) 15 %

Gesamtsteuerbelastung rund 22.500 Euro.

In Deutschland wären an Körperschaftssteuer fällig gewesen:
37.500 Euro zzgl. Gewerbesteuer

Ersparnis mindestens 15.000 Euro

Kosten für 2 Limiteds incl. Büroservice max. 2.000 Euro

Ersparnis nach Kosten = netto mindestens 13.000 Euro

Dur

Und so sähe das in der Praxis aus:

1. Sie gründen eine oder mehrere Limiteds in Großbritannien. (Kosten nur rund 555 Euro je Ltd.)
2. Sie wickeln ab sofort alle neuen Geschäfte in Deuschland über eine (neue) deutsche GmbH oder AG ab, die 100%ige Tochter der britischen Limited ist
(Kosten schätzungsweise 3.000 Euro)
oder alternativ über eine im Handelsregister eingetragene selbständige Zweigniederlassung der Limited.
(Kosten lediglich für die Handelsregistereintragung)
oder arbeiten über eine unselbständige Zweig- niederlassung der Limited
(keinerlei Zusatzkosten)
3. Sie schließen einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der deutschen Tochter und der britischen Mutter ab, bzw. rechnen direkt über diese ab.

Dann müssen Sie in Deutschland nur den maximalen Steuersatz nach dem DBA zahlen, so dass Sie unter
20 % Steuerlast bleiben.

Das Know how dazu finden Sie in den beiden Büchern

Firmengründung in Großbritannien

Mit der Limited arbeiten

die Sie jeweils für 60 € per E-Mail, 75 € als CD-ROM oder 98 € als Buch bestellen können.

Allgemeine Informationen zur Limited
finden Sie hier...

und weitere Informationen zur Gründung einer
Limited durch uns für 555 €
finden Sie hier.....


Natürlich bietet eine Limited neben der Möglichkeit der Steuersenkung noch viele weitere Vorteile, wie z.B. die Haftungsbegrenzung die bei der deutschen GmbH dann nicht gegeben ist, wenn Sie Gesellschafter- Geschäftsführer sind und mehr als 50 % der Anteile besitzen oder beherrschen, denn dann haften Sie persönlich für alle Verbindlichkeiten der GmbH.