Steuersenkung
völlig legal
Würde es Ihnen gefallen
statt bis zu über 50 %
nur 15 oder 20 % an Steuern zu bezahlen?
Die Europäische
Union macht es möglich.
So gelten in den
meisten EU-Staaten keine ausbeuterischen und existenzbedrohenden
Abzockersteuersätze, sondern
unternehmerfreundliche Konditionen
Mit den von der
Bundesregierung abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen können
Sie völlig legal davon profitieren
So gelten z.B.
im unternehmerfreundlichen Großbritannien folgende Steuersätze:
Gewinn (in Pfund) |
Gewinn (in ) |
Steuersatz |
bis 10.000 |
= ca. 15.000 |
10 % |
zwischen 10.000 und 50.000 |
|
Staffelsatz von
10 bis 20 % |
50.000 bis 300.000 |
= ca. 75.000 - 450.000 |
20 % |
zwischen 300.000 und 1,5 Mio. |
|
Staffelsatz von
20 bis 30 % |
über 1,5 Mio |
= ca. 2.250.000 |
30 % |
Davon können
Sie profitieren!
Nach DBA zahlen Sie dann
an den deutschen Fiskus nur noch 12 bzw. maximal 15 % Steuern
und das wars. Der typische KMU- Betrieb hat dann in UK keine
Steuern mehr zu zahlen, da die bereits an den deutschen Fiskus
gezahlten Steuern auf die britische Steuerschuld angerechnet
werden.
Durch geschickte Gestaltung
lässt sich die Gesamtsteuerlast also für die meisten
mittelständischen Unternehmen deutlich unter die deutsche
Steuerbelastung senken.
Sehen wir uns einmal
ein Beispiel an:
(Vergleich GmbH mit Limited)
Jahresgewinn 150.000 Euro
Aufgeteilt auf 2 Limiteds
á 75.000 Euro
Durchschnittssteuersatz (Max.Satz
nach DBA) 15 %
Gesamtsteuerbelastung rund
22.500 Euro.
In Deutschland wären
an Körperschaftssteuer fällig gewesen:
37.500 Euro zzgl. Gewerbesteuer
Ersparnis mindestens 15.000
Euro
Kosten für 2 Limiteds
incl. Büroservice max. 2.000 Euro
Ersparnis nach
Kosten = netto mindestens 13.000 Euro
Dur
Und so sähe
das in der Praxis aus:
1. |
Sie gründen eine oder
mehrere Limiteds in Großbritannien. (Kosten
nur rund 555 Euro je Ltd.) |
2. |
Sie wickeln ab sofort alle
neuen Geschäfte in Deuschland über eine (neue) deutsche
GmbH oder AG ab, die 100%ige Tochter der britischen Limited ist
(Kosten schätzungsweise 3.000
Euro)
oder alternativ über eine im Handelsregister eingetragene
selbständige Zweigniederlassung der Limited.
(Kosten lediglich für die Handelsregistereintragung)
oder arbeiten über
eine unselbständige Zweig- niederlassung der Limited
(keinerlei Zusatzkosten) |
3. |
Sie schließen einen
Gewinnabführungsvertrag zwischen der deutschen Tochter und
der britischen Mutter ab, bzw. rechnen direkt über diese
ab. |
Dann müssen
Sie in Deutschland nur den maximalen Steuersatz nach dem DBA
zahlen, so dass Sie unter
20 % Steuerlast bleiben.
Das Know how dazu
finden Sie in den beiden Büchern
Firmengründung in Großbritannien
Mit der Limited arbeiten
die Sie jeweils
für 60 per E-Mail, 75 als CD-ROM oder 98
als Buch bestellen können.
Allgemeine Informationen
zur Limited
finden
Sie hier...
und weitere Informationen
zur Gründung einer
Limited durch uns für 555 finden Sie
hier.....
Natürlich
bietet eine Limited neben der Möglichkeit der Steuersenkung
noch viele weitere Vorteile, wie z.B. die Haftungsbegrenzung
die bei der deutschen GmbH dann nicht gegeben ist, wenn Sie Gesellschafter-
Geschäftsführer sind und mehr als 50 % der Anteile
besitzen oder beherrschen, denn dann haften Sie persönlich
für alle Verbindlichkeiten der GmbH. |
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