Beispiele wie in der Praxis Limiteds und Incorporateds eingesetzt werden und wurden

Bitte beachten Sie, dass dies einige wenige reale Beispiele aus einer Vielzahl von Möglichkeiten sind. Ob diese legal sind hängt immer vom Einzelfall ab, da die Gesetze von Land zu Land (Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, USA etc.) unterschiedlich sind. Dies soll auch keine Aufforderung sein diese Beispiele
1 : 1 zu kopieren. Lassen Sie sich unbedingt vorher anwaltlich beraten inwieweit die Beispielskonstruktionen in Ihrem Heimatland legal sind.


Abmahnungen vermeiden

Aufbewahrung vermeiden

Meisterpflicht vermeiden

Vermögen sichern/
Betriebsaufspaltung / Holding



Ö Abmahnungen vermeiden

Ein Unternehmen war es leid für Werbeaktionen ständig abgemahnt zu werden. Man gründete in London - völlig legal - eine Werbeagentur mit 100 Pfund Stammkapital. Diese schaltete von London aus (Fax-/Postservice) Anzeigen bzw. Verteilaufträge, erhielt die Rechnungen in Londen und zahlte auch von einem britischen Konto aus. Eine Reihe von Abmahnungen wurde erteilt aber nicht weiter verfolgt, da es den deutschen Abmahngeiern zu aufwändig war den Vorgang in Großbritannien zu verfolgen, wo Sie - wegen der anderen Rechtslage - ohnehin keinen Erfolg gehabt hätten.
Nun kann zwar auch in Deutschland geklagt werden, da ja die Werbung in Deutschland verteilt/geschaltet wurde. Aber auch hier haben die meisten Abmahngeier zurückgezogen, da es mit der Vollstreckung des Urteils in England nicht ganz einfach ist.
Wenn nun tatsächlich jemand mit einem Verfahren durchkam und etliche Tausend Euro auf die Werbeagentur zukamen, wurde die einfach zugemacht. Damit waren nur 100 Pfund + Gründungskosten 150 Pfund verloren. Eine große Ersparnis aber gegenüber dem, was an den Abmahngeier hätte gezahlt werden müssen.
Und am nächsten Tag wurde gleich eine neue Limited als Werbeagentur aufgemacht.

Nun könnte man zu Recht einwerfen, dass die Werbung ja originär von dem deutschen Auftraggeber zu verantworten sei und nicht von der eingeschalteten Werbeagentur. Das ist auch völlig richtig, wenn die Werbeagentur nicht im Auftrag der Mutterfirma (Holding), die in diesem Falle in Edinburgh sitzt, die Werbung geschaltet hätte. Natürlich sind da noch ein paar kleine Details zu beachten, aber die finden Sie im Handbuch "Erfolgreich mit einer Limited arbeiten" detailliert erklärt.


Ö Aufbewahrung vermeiden

Gerade bei Bauprojekten fallen oft meterweise Unterlagen an, die mindestens 7 Jahre archiviert werden müssen. Nun kam eine Baufirma auf die Idee für jedes Bauprojekt eine eigene Limited zu gründen, die alle über eine Holding in London gehalten wurden.
Jeweils mit Ende des Bauprojektes wurde die jeweilige Limited im Register gelöscht. Keine Firma mehr, keine Mitarbeiter, keine Räume und damit auch keine Aufbewahrung von Unterlagen mehr.
Das sparte zum einen "Lager-/Archivkosten" und zum anderen fand man es ganz günstig, wenn keine Unterlagen mehr da waren, aus denen ggfs. von Preisabsprachen bis Steuernachzahlungen etwas hätte konstruiert werden können.
Auch laufen Nachforderungen ins Leere, wenn es die Firma nicht mehr gibt. Geschäftsführer (im Register eingetragen) war jeweils ein Engländer, so dass auch kein Haftungstatbestand (für Steuer etc.) gegen einen "deutschen" Geschäftsführer konstruiert werden konnte, was Finanzamt und Gerichte sonst gerne tun.
Positiver Nebeneffekt war noch, dass von einem Konkurs des Generalübernehmers nur diese eine Limited (Bauvorhaben) betroffen war und nicht alle, da ja jeder Bau in einer eigenen Limited organisiert war.


Ö Meisterpflicht vermeiden

Im Handwerk in Deutschland gilt die Meisterpflicht. Dank EU dürfen aber ausländische Firmen durchaus in Deutschland handwerkliche Tätigkeiten ausüben ohne über einen "Meister" nach deutschem Recht zu verfügen. Dies nutzte ein cleverer Geselle aus und umging durch die Eintragung einer Limited in Großbritannien, die dann in Deutschland handwerklich tätig wurde, die rigiden Handwerksrichtlinien. Nicht, dass er die Meisterprüfung nicht geschafft hätte, aber er wollte lieber Geld verdienen als die "Schulbank" drücken.
Allerdings funktioniert diese Variante nur, wenn Sie entweder auch in Großbritannien Umsätze als Hand- werksbetrieb tätigen oder mit einem britischen Partner kooperieren.


Ö Vermögen sichern

Es ist bekannt, dass die GmbH - im Falle eines Falles = der Pleite - in der Praxis keinen echten Haftungsschutz bietet. Gerade wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist, dann ist der Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen Tür und Tor geöffnet. Rechtsanwälte wiegeln hier gerne ab, aber die Praxis sieht anders aus. Lassen Sie sich ggfs. von Ihrem Anwalt, wenn er das Risiko nicht sieht, eine Bestätigung geben, dass er Ihnen auftretende Verluste durch Vollstreckungen ins Privatermögen ersetzt. Wetten, dass er das nicht tun wird!

Der Ausweg ist offensichtlich. Eine Holding. Dabei wird - idealerweise - eine Holding in den USA gegründet. Diese sammelt nun nach und nach alle (neu) anfallenden Gewinne, Vermögenswerte, Immobilien, Maschinen, Fuhrpark etc. ein. Bereits bestehende Immobilien etc. werden in der bisherigen (alten) Firma belassen, die jedoch jegliche Geschäftstätigkeit einstellt, außer ggfs. Immobilien etc. an die neue Holding zu vermieten.
Die neue Holding gründet nun in Großbritannien Betriebsgesellschaften (Limiteds) mit denen dann in Europa (z.B. Deutschland) gearbeitet wird. Trifft eine dieser Betriebsgesellschaften ein Konkurs, so ist das Firmen- und Privatvermögen davon in keinster Weise betroffen.

Probleme bereiten ihnen dabei höchstens die Banken, wenn Sie Kredite brauchen. Aber im Vorfeld von Basel II, das ca. 15 % höhere Kreditkosten für den Mittelstand bringt, sollten Sie sich ohnehin von den Banken lösen und auf intelligente Instrumente wie z.B. das Private Placement zurückgreifen.